Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten?

Gemäss Bundesamtes für Statistik (06.07.2020) hat fast jeder zweite Berufstätige vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters erstmals eine Altersleistung aus der beruflichen Vorsorge bezogen. Viele unterschätzen dabei die finanziellen Auswirkungen – eine Frühpensionierung kostet viel Geld.

Oft ist zu diesem Zeitpunkt das Alterskapital zu gering, um den verlängerten Ruhestand zu finanzieren. Tiefere Einnahmen durch den Erwerbsausfall, tiefere Renten durch fehlende Beitragsjahre und gekürzte Umwandlungssätze der Pensionskasse und der AHV stehen einem meist kaum tieferen Ausgabenbudget gegenüber.

Wir empfehlen eine frühzeitige Planung und Vorbereitung spätestens ab Alter 50. Es ist ratsam, das Vorhaben mit dem Arbeitgeber abzusprechen und mit einem Finanzplaner zu berechnen.

Ab welchem Alter kann man sich frühpensionieren lassen? Unterschiede zwischen AHV und Pensionskasse.

Das ordentliche Pensionierungsalter in der AHV ist aktuell für Männer bei 65, bei Frauen bei 64 Jahren. Die AHV-Rente kann um ein oder zwei Jahre vorbezogen werden (Männer mit 63 bzw. 64 Jahren, Frauen mit 63 bzw. 62 Jahren). In der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) ist eine vorzeitige Pensionierung frühestens nach Vollendung des 58. Altersjahres möglich. Ausschlaggebend ist das Pensionskassenreglement – dieses kann vorsehen, dass eine frühzeitige Pensionierung erst später (bspw. Alter 60) möglich ist.

Der frühzeitige Bezug von Pensionskassen- und AHV-Renten führt ohne Planung in jedem Fall zu empfindlichen Rentenkürzungen.

Wie viel kostet mich eine Frühpensionierung? Die grössten Einbussen bei einer Frühpensionierung

Die Kosten einer Frühpensionierung fallen für jeden angehenden Rentner individuell an, abhängig von seiner Ausgangslage. Lücken entstehen durch:

  • Wegfall von Erwerbseinkommen

  • Tiefere Renten aus AHV und Pensionskasse - weniger Beitragsjahre führen zu fehlenden Sparbeiträgen und Zinsen

  • Tiefere Renten durch Kürzung der Umwandlungssätze wegen Rentenvorbezügen

  • Bezahlung von AHV-Beiträgen für Nichterwerbstätige

Im nachfolgenden Beispiel vergleichen wir eine ordentliche mit einer frühzeitigen Pensionierung mit 60 Jahren eines alleinstehenden Mannes. Sein bisheriges Erwerbseinkommen über CHF 100'000 wird nun durch gekürzte Renteneinkommen aus AHV und BVG abgelöst. Dabei kann die AHV nur maximal 2 Jahre vor ordentlicher Pensionierung (Alter 63) bezogen werden – allerdings gekürzt um 6.8% je vorbezogenem Jahr. Gegenüber der ordentlichen Pensionierung entsteht dadurch eine Differenz über jährlich CHF 3‘800 (ordentliche CHF 28‘400 – frühzeitige CHF 24‘600) – und zwar lebenslänglich.

Die Pensionskassenrente kann zwar bereits ab 60 Jahren bezogen werden – allerdings auch hier mit empfindlichen Kürzungen. Dies einerseits durch fehlende Beitragsjahre sowie durch gekürzte Rentenumwandlungssätze um 0.2 % pro Vorbezugsjahr. Im vorliegenden Beispiel beläuft sich die Differenz zu einer ordentlich bezogenen Pensionskassenrente mit Alter 65 über jährlich CHF 15‘000 (ordentliche CHF 40‘000 – frühzeitige CHF 25‘000) – und zwar lebenslänglich. Zum bisherigen Erwerbseinkommen entsteht eine Lücke, die nur über Vermögensverzehr oder frühzeitige Planung ausgeglichen werden kann.

 


Unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen und den Aufwänden für die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige belaufen sich die Kosten einer Frühpensionierung im Rahmen eines Jahresgehalts für jedes vorbezogene Jahr. Für eine individuelle Berechnung stehen Ihnen unsere Finanzplaner gerne zur Verfügung.

Ohne frühzeitige Planung und konsequentes Sparen ist eine frühzeitige Pensionierung kaum finanzierbar

Wie gleiche ich Einkommenslücken aus?

Dies hängt ab von den individuellen, persönlichen und finanziellen Verhältnissen. Und der Anzahl verbleibender Planungsjahre. Möglichkeiten sind:

  • Erhöhung des Arbeitspensums in der aktiven Zeit. Dies entlastet das Budget und erhöht die Pensionskassenbeiträge

  • Überprüfung und Anpassung des Ausgabenbudgets

  • Bezug des angesparten Kapitals aus der 3. Säule bis zu 5 Jahre vor dem AHV-Alter. Bedingt frühzeitiges Ansparen über viele Jahre

  • Bestehende Einkaufspotentiale in der Pensionskasse für gestaffelte Einkäufe nutzen

  • Zusätzlich Möglichkeiten nutzen, Einkäufe für die vorzeitige Pensionierung zu tätigen (Auskauf der Altersrentenkürzung oder Finanzierung einer AHV-Überbrückungsrente)

  • Vorbezug von allerdings gekürzten Renten aus AHV- und Pensionskasse

  • Aufstockung Hypothek (falls Tragbarkeit gegeben ist)

  • Vermögensverzehr (Wertschriften, Kontovermögen, usw.). Bedingt einen frühzeitigen und langfristigen Aufbau eines gut diversifizierten Wertschriftenvermögens


Klarheit und Übersicht in den eigenen Finanzen sind das A und O für die Vermeidung von bösen Überraschungen im Alter. Denn wer kann schon von sich behaupten, dass er sich in so komplexen Bereichen wie Budgetierung, Vermögen, Steuern und Vorsorge auskennt?

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