Rechtliche Hinweise und Dokumente
Nutzungsbedingungen für Besucher der Webseite
Die Nutzungsbedingungen finden Sie hier.
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Basisdokumente - Vertragliche Grundlagen
Das Booklet mit den Basisdokumenten bildet integraler Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen als Kunden und der Bank und regelt die gegenseitige Geschäftsbeziehung. Es beinhaltet die vertraglichen Grundlagen wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, Depotreglement, generelle Bedingungen zu den Mandatsverträgen und Weiteres.
Die aktuelle Version finden Sie hier:
Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Per 1. Januar 2020 trat das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft. Das FIDLEG enthält Regeln für das Angebot von Finanzdienstleistungen und den Vertrieb von Finanzinstrumenten. Unter dem FIDLEG sollen die Interessen der Anleger besser und nachhaltig geschützt werden.
Die Privatbank Von Graffenried AG setzt bereits heute einen grossen Teil der im FIDLEG verankerten Pflichten um. Sie macht jedoch von der zweijährigen Übergangsphase Gebrauch und wird per 1. Januar 2022 FIDLEG-konform sein. Zwischenzeitlich werden wir unsere Finanzdienstleistungen detailliert überprüfen, wo nötig Anpassungen vornehmen und diese unseren Kundinnen und Kunden rechtzeitig kommunizieren.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Informationen über das Anlagegeschäft
Ausführungsgrundsätze (Bestmögliche Ausführung - Best Execution)
Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten
Information für Kunden von unabhängigen Vermögensverwaltern
Einlagensicherung
Informationen zur Einlagensicherung
«Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt? Ja, die Privatbank Von Graffenried AG ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung «Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern» zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100’000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/de wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.»
Ab 1. Januar 2023 gibt es folgende Änderungen für gemeinsame Konten:
Wenn mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Kontos sind, wird diese Gemeinschaft bezüglich der Sicherung, wie ein eigener, separater Kunde behandelt. Hält diese Gemeinschaft mehrere Konten, werden diese zusammengezählt. Die Guthaben, die auf eine solche Gemeinschaft lauten, sind bis insgesamt CHF 100 000 gesichert. Solche Gemeinschaften sind z.B. Ehegatten, Einfache Gesellschaften, Erbengemeinschaften oder Stockwerkeigentümergemeinschaften. Wenn einzelne Personen einer solchen Gemeinschaft eine eigene, separate Kundenbeziehung mit der Bank haben, so sind für diese separate Kundenbeziehung ebenfalls Guthaben bis CHF 100 000 gesichert.
Bis zum 31. Dezember 2022 wurde der Saldo der Gemeinschaft auf die einzelnen Personen der Gemeinschaft aufgeteilt, der aufgeteilte Betrag mit den Ansprüchen aus einer eigenen, separaten Kundenbeziehung zusammengezählt und die Sicherung dann auf CHF 100 000 pro Person begrenzt.»
Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein internationaler Standard der OECD, der zum Ziel hat, die Steuertransparenz von Bankkunden und deren Bankverbindungen zu erhöhen und damit Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zu bekämpfen. Im Rahmen dieses Gesetzes tauschen die Steuerbehörden der teilnehmenden Partnerstaaten untereinander Daten über Konten oder Wertschriftendepots von Kunden aus, die in ihrem Land steuerpflichtig sind. In der Schweiz ist das AIA-Gesetz seit 01. Januar 2017 in Kraft. Die Privatbank Von Graffenried AG ist wie alle Finanzinstitute der daran teilnehmenden Länder verpflichtet, die AIA-Vorgaben einzuhalten.
Der AIA verpflichtet Schweizer Finanzinstitute, die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden abzuklären. Sofern ein Kunde sein Hauptsteuerdomizil in einem Staat hat, mit welchem die Schweiz den AIA vereinbart und in Kraft gesetzt hat, ist die Privatbank Von Graffenried AG verpflichtet, jeweils per Jahresende Informationen über die betroffenen Kunden und die meldepflichtigen Konten an die eidgenössische Steuerverwaltung zu übermitteln, welche die Informationen an die zuständige ausländische Steuerbehörde weiterleitet.
Kunden, die ausschliesslich in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig sind, werden nicht gemeldet.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF), des Bundes (EFD) sowie der OECD unter folgenden Informationsquellen:
Offizielle Webseite Staatssekretariat für internationale Finanzfragen - Liste der AIA-Partnerstaaten
Offizielle Webseite Bund (EFD)
Definition der Steuernummern (TIN) von Partnerstaaten
Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)
FATCA steht für „Foreign Account Tax Compliance Act“ und ist ein einseitiges US-Steuergesetz, welches sich an Finanzinstitute weltweit richtet. Die Schweiz hat mit den USA ein Abkommen über die Zusammenarbeit über eine erleichterte Umsetzung von FATCA abgeschlossen und das nationale Umsetzungsgesetz (FATCA-Gesetz) per 30. Juni 2014 in Kraft gesetzt. Die Umsetzung von FATCA erfordert, dass Schweizer Banken den amerikanischen Steuerbehörden Informationen über sogenannte US-Konten übermitteln, damit diese in den USA besteuert werden können.
Die Privatbank Von Graffenried AG ist daher verpflichtet – wie alle Finanzinstitute - die regulatorischen Vorschriften aus dem Staatsvertrag und den nationalen Gesetzen umzusetzen, die Kunden zu prüfen und die meldepflichtigen Daten von sogenannten US-Konten an die US-Steuerbehörden zu übermitteln.
Weitere Informationen zum FATCA-Abkommen zwischen der Schweiz und den USA finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF):
Offizielle Webseite Staatssekretariat für internationale Finanzfragen zum FATCA-Abkommen