Auf Wiedersehen konventionelle Einzahlungsscheine – Willkommen QR-Rechnung!
01.09.2022
Lesedauer: 1:35
Beispiel QR-Rechnung (Quelle: https://www.six-group.com/de/newsroom/media-releases/2020/20200609-qr-bill-launch.html)
Die QR-Codes sind mittlerweile stetige Begleiter im Alltag. Sie sind auf Fahrkarten, Automaten, Flyern, Plakaten und an vielen weiteren Orten anzutreffen. Auch bei Finanzdienstleistungen werden QR-Codes seit längerem verwendet. QR-Codes sind bei vielen Händlern am „Point of Sale“ aber auch beim Erstellen oder Bezahlen von Rechnungen zu finden.
Genau diese Rechnungen können ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr mit den roten oder orangen Einzahlungsscheinen erstellt resp. beglichen werden. Diese konventionellen Einzahlungsscheine werden nach dieser Frist definitiv schweizweit eingestellt und durch die neue QR-Rechnung (siehe Beispiel) abgelöst.
Die Umstellung auf die QR-Rechnung hat für Sie als Rechnungsersteller*in folgende Anpassungen zur Folge:
- Melden Sie sich bei Ihrer Hausbank und bestellen Sie neue QR-Rechnungen. Die Privatbank Von Graffenried AG erstellt keine QR-Rechnungen.
- Ihre Hausbank unterstützt Sie ebenfalls bei der Umstellung Ihrer Buchhaltungssoftware auf QR-Rechnungen.
- Versenden Sie Ihren Kundinnen und Kunden nur noch die neuen QR-Rechnungen und lassen Sie allfällige Daueraufträge anpassen.
Die Umstellung auf die QR-Rechnung hat für Sie als Rechnungsempfänger*in folgende Anpassungen zur Folge:
- Daueraufträge mit inländischen Empfängern müssen angepasst werden.
- Bei Einzelzahlungen oder Daueraufträgen an inländische Empfänger ist neben der QR-IBAN auch eine allfällige QR-Referenz anzupassen resp. zu erfassen.
- Falls Sie als Rechnungsempfänger*in eine Kreditorensoftware einsetzen, klären Sie mit dem Softwareanbieter ab, ob QR-Rechnungen bezahlt werden können.
Was Sie sonst noch wissen müssen:
- Eine QR-IBAN ist durch die Ziffer „3“ an der fünften Stelle von links zu erkennen und setzt eine QR-Referenz voraus. Im oben erwähnten Beispiel: „CH22 3…“
- Der Zahlteil mit QR-Referenz (vormals ESR) ersetzt den orangen Einzahlungsschein.
- Der Zahlteil mit einer Mitteilung ersetzt den roten Einzahlungsschein.
- Einzelzahlungen oder auch Daueraufträge mit den alten Einzahlungsscheinen werden nach dem Stichtag von den Banken zurückgewiesen.
Aufgrund der Übergangszeit von mehr als 2 Jahren dürften Sie bereits bestens auf die Umstellung auf QR-Rechnungen vorbereitet sein. Wir wünschen Ihnen nun einen reibungslosen definitiven Wechsel sowie viel Freude bei der standardisierten und effizienten Zahlungsmethode mit der QR-Rechnung.