Freizügigkeit
Wenn Vorsorgekapital aus der 2. Säule umplatziert werden muss, kann es zu einer Freizügigkeitsleistung kommen: beispielsweise bei einem längeren Auslandaufenthalt, einer Babypause, einer Scheidung oder beim Schritt in die Selbstständigkeit. Damit Ihr Freizügigkeitskapital in einer solchen Situation für Sie weiterarbeitet, ist es sinnvoll dieses in der für Sie passenden Anlagestrategie zu investieren.
- Freizügigkeitsguthaben bleibt auch beim Anlegen dem Vorsorgezweck erhalten und Sie profitieren von den langfristig positiven Wertschriftenentwicklungen.
- Das Freizügigkeitsvermögen ist während des Anlagehorizonts steuerfrei.
- Der Bezug der Freizügigkeitsleistungen bei der Pensionierung erfolgt zu einem reduzierten Steuersatz.
- Wertschriften können beim Bezug grösstenteils ins Privatvermögen transferiert werden.